Zum 01.04.2024 wurden die Vergütungsätze für Hilfskräfte angehoben. Der Verdienst bei den WHBs mit einer Monatsarbeitszeit von 38 und 39 Stunden und bei den WHKs mit einer Monatsarbeitszeit von 30 oder 31 Stunden übersteigt dadurch zukünftig die Minijobgrenze von 538,-€. Damit gehört dieser Personenkreis nicht mehr zu den TiC-pflichtig Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit aufzeichnen müssen. Es werden keine weiteren Vertragsdaten mehr an TiC geliefert.
Sollte Sie zu dem genannten Personenkreis gehören, können Sie das TiC-Arbeitszeitkonto weiterhin auf freiwilliger Basis nutzen. In diesem Fall richten Sie bitte eine kurze Mail an Ihre Personalsachbearbeitung oder senden dieser den formlosen Antrag zu, den Sie unter https://verwaltung.uni-koeln.de/abteilung41/content/themen_von_a_z/tic___time_in_cologne/index_ger.html finden.
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